Klimafreundlicher Neubau
KfW-Förderung Nr. 297, 298 für nachhaltiges Bauen und Nr. 296 für Neubauten im Niedrigpreissegment
Entdecken Sie die Fördermittel für klimafreundliches Bauen, die den Neubau oder Erstkauf nachhaltiger und energieeffizienter Wohnhäuser finanziell unterstützen. Die KfW-Programme Nr. 297 und 298 wenden sich an Baufamilien, die auf eine nachhaltige Zukunft setzen. Ergänzend dazu werden mit dem Programm Nr. 296 speziell Familien beim Bauen im Niedrigpreissegment gefördert.
Was bedeutet klimafreundlich?
Um klimafreundlich zu gelten, muss das Wohnhaus den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 erfüllen. Hierzu werden die Treibhausgas-Emissionen über das gesamte Gebäudeleben hinweg betrachtet, die unter Anwendung einer Lebenszyklusanalyse (LCA) nachgewiesen werden müssen.
Mit fossilen Energien oder Holz darf nicht geheizt werden. Für private Selbstnutzer sind bis zu 100.000 Euro Förderung pro Wohneinheit möglich – das entspricht bei einem Haus mit Einliegerwohnung einem Kredit in Höhe von 200.000 Euro.
Fördervariante mit Nachhaltigkeitszertifikat (QNG)
Diese Variante setzt den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 plus anerkanntem Nachhaltigkeitszertifikat voraus. Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (Plus oder Premium) bestätigt die nachhaltige Bauweise. Gefördert werden bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Für das Erlangen eines QNG-Siegels ist ein Bewertungssystem für Nachhaltigkeit erforderlich, das alle Aspekte des Gebäude-Lebenszyklus berücksichtigt:
- Ressourcenverbrauch beim Bau
- Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus
- Unterhaltskosten
- Gesundheit und Wohnqualität
- Energieeffizienz
Dieses Siegel ist Voraussetzung für die Förderfähigkeit. Bei Krediten über 120.000 Euro profitieren Sie zudem von einem maximalen Tilgungszuschuss von 5 % (bis zu 6.000 Euro). Zusätzlich sind die Kosten für einen Energie- oder Nachhaltigkeitsberater steuerlich absetzbar – bis zu 50 % der Gebühren (max. 5.000 Euro).
Hier gehts zur KfW-Förderung:
Wesentliche Förderkriterien:
Das Gebäude wird anhand seiner CO2-Emissionen und seines Energiebedarfs bewertet. Nur Gebäude, die die strengen Anforderungen erfüllen und die Umweltbilanz überzeugen, erhalten das begehrte Zertifikat. Die Entscheidung basiert auf der nachhaltigen Ökobilanz des Gebäudes.
Hinweis: Für die Antragstellung und Projektbegleitung ist die Einbindung eines Energie- oder Nachhaltigkeitsberaters verpflichtend. Für die Beantragung der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ sind eine QNG-Zertifizierungsstelle sowie ein QNG-Nachhaltigkeitsberater notwendig.
Nur mit Energieberater
Der Experte für Energieeffizienz unterstützt Sie bei Ihrer nachhaltigen Bauplanung und energetischen Sanierung – für ein zukunftsfähiges, umweltfreundliches Zuhause.
Aktueller Hinweis:
Seit Mitte Dezember 2025 können Sie die neue, befristete Förderstufe „Effizienzhaus 55“ für Wohn- und Nichtwohngebäude beantragen. Ziel der neuen Förderstufe ist es, den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland zu fördern, bereits geplante, aber noch nicht begonnene Bauvorhaben voranzubringen und den Einsatz erneuerbaren Energien zu erhöhen.
Alle Angaben ohne Gewähr.